Rehasport Köln
Mehr Lebensqualität durch Kräftigung, Schmerzreduktion und Stabilität

Krankenkassenleistungen mit ärztlicher Verordnung – Überblick und Einordnung

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen unterschiedliche Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Gesundheitsförderung und Vorbeugung.

Diese Maßnahmen verfolgen jeweils eigene Zielsetzungen und sind klar voneinander abzugrenzen.
Diese Seite dient der Orientierung und Einordnung der wichtigsten kassenfinanzierten Leistungen.


Rehasport wird vom Arzt verordnet und von der Krankenkasse getragen

Rehabilitationssport ist eine ärztlich verordnete und von den gesetzlichen Krankenkassen finanzierte Bewegungsmaßnahme.
Ziel ist es, durch regelmäßige Bewegung in der Gruppen-Gymnastik die körperliche Leistungsfähigkeit zu verbessern und Betroffene zu befähigen, Bewegung dauerhaft in ihren Alltag zu integrieren.
Rehabilitationssport wird über die Verordnung Muster 56 verordnet und ist für Versicherte kostenfrei. Was ist Rehasport?


Weitere Krankenkassenleistung außer Reha-Sport und ihre Boni für Gesundheit

Viele gesetzliche Krankenkassen unterstützen gesundheitsbewusstes Verhalten zusätzlich durch Bonusprogramme oder freiwillige Zuschüsse.

Diese Boni können unter anderem für gesundheitsfördernde Maßnahmen, Bewegungsangebote oder die Teilnahme an Rehabilitationssport berücksichtigt werden.

Die Höhe der Kostenbeteiligung variiert je nach Krankenkasse und Bonusmodell.

Krankenkasse

Kostenbeteiligung max. im Jahr

 AOK zahlt

bis zu 200 €

 Bahn BKK zahlt

bis zu 300 €

 Barmer zahlt

bis zu 200 €

Bergische Krankenkasse zahlt

bis zu 560 €

 DAK zahlt

bis zu 150 €

 IKK Classic zahlt

bis zu 180 €

 KKH zahlt

bis zu 300 €

 mhplus zahlt

bis zu 200 €

 mobil BKK zahlt

bis zu 1.200 €

 Pronova BKK zahlt

bis zu 150 €

 SBK zahlt 

bis zu 150 €

 Techniker TK zahlt

bis zu 300 €

 viactiv zahlt 

bis zu 550 €


Hinweis:
Die genannten Beträge stellen Maximalwerte im Rahmen von Bonus- oder Förderprogrammen dar. Die tatsächliche Erstattung hängt von den individuellen Teilnahmebedingungen der jeweiligen Krankenkasse ab. Die dargestellten Informationen dienen ausschließlich der sachlichen Aufklärung. Es handelt sich weder um eine Werbemaßnahme noch um eine Empfehlung durch oder für eine Krankenkassen.

Was sonst vom Arzt verordnet wird und zu kassenfinanzierten Maßnahmen gehören

Neben dem Rehabilitationssport gibt es weitere Leistungen, die im Rahmen der medizinischen Versorgung von den Krankenkassen übernommen oder bezuschusst werden können.

Funktionstraining

Funktionstraining ist eine eigenständige kassenfinanzierte Maßnahme, die ebenfalls über die Verordnung Muster 56 empfohlen werden kann. Der Schwerpunkt liegt auf gezielten, funktionsorientierten Übungen mit therapienahem Charakter. Funktionstraining ist kein Bestandteil des Rehabilitationssports und wird von uns nicht angeboten.

Physiotherapie / Krankengymnastik

Physiotherapie und Krankengymnastik sind ärztlich verordnete Heilmittelmaßnahmen. Sie dienen der gezielten Behandlung von Funktionsstörungen und werden in der Regel zeitlich begrenzt durchgeführt.

Manuelle Therapie

Die Manuelle Therapie ist eine spezielle Form der Physiotherapie. Sie richtet sich auf Funktionsstörungen der Gelenke, Muskeln und Nerven und verfolgt einen klar therapeutischen Ansatz.

Ergotherapie

Ergotherapie unterstützt Menschen dabei, ihre Handlungsfähigkeit im Alltag zu verbessern oder wiederzuerlangen. Der Fokus liegt auf funktionellen, motorischen und alltagsrelevanten Fähigkeiten.

Krankenkassenleistungen enden nicht beim Rehabilitationssport

Neben Reha Sport fördern viele Krankenkassen auch präventive Bewegungsangebote, die Versicherte eigenständig nutzen können – vor Ort oder online.


Begleitete Online-Bewegungskurse – flexibel und häufig bezuschusst

Gerade für Menschen, die nicht in Köln leben oder zeitlich eingeschränkt sind, können strukturierte Online-Bewegungsangebote dabei helfen, Bewegung regelmäßig in den Alltag zu integrieren.

Dazu zählen auch zertifizierte Online-Präventionskurse, die je nach Krankenkasse teilweise oder vollständig bezuschusst werden.


Bewegung eigenständig fortsetzen – auch ohne laufende Verordnung

Wenn Rehasport aktuell nicht möglich ist, können bezuschusste Online-Bewegungskurse eine begleitete Möglichkeit sein, aktiv zu bleiben – unabhängig von Ort und festen Terminen.
👉 Mehr über begleitete Online-Bewegung erfahren.


Weitere gesundheitsfördernde Kurse & wo sonst noch die "Kasse zahlt"

Gesundheitsfördernde Kurse richten sich an Personen, die unabhängig von einer ärztlichen Verordnung aktiv etwas für ihre Gesundheit tun möchten - in der Regel mit Kostenbeteiligung der Krankenkasse.

Sie dienen der Förderung von Bewegung, Belastbarkeit und gesundheitsbewusstem Verhalten.
Gesundheitsfördernde Kurse sind keine medizinische Rehabilitationsmaßnahme und nicht Bestandteil des Rehabilitationssports. 


Gesundheitsfördernde Kurse an Geräten

Kurse an Trainingsgeräten zielen auf die Verbesserung von Kraft, Stabilität und Belastbarkeit ab. Sie werden außerhalb des Rehabilitationssports durchgeführt und folgen eigenständigen Kurskonzepten.


Gesundheitsfördernde Kurse im Bereich Gymnastik, Fitness und Bewegung

Diese Präventionskurse fördern Beweglichkeit, Koordination und Körperwahrnehmung. Sie sind dem Bereich der Gesundheitsförderung zuzuordnen und stellen keine Rehabilitationsleistung dar.


Gesundheitsfördernde Kurse im Bereich Ernährung

Ernährungsbezogene Präventionskurse vermitteln Wissen und Strategien für eine gesundheitsfördernde Ernährung im Alltag. Sie stellen keine Bewegungsmaßnahme dar und gehören nicht zum Rehabilitationssport.


Orientierung und Aufklärung für Versicherte mit einer ärztlichen Verordnung

Viele Versicherte sind unsicher, welche kassenfinanzierte Maßnahme für sie geeignet ist oder wie eine ärztlich ausgestellte Verordnung einzuordnen ist.
Wir unterstützen bei allgemeinen Fragen zur Einordnung von Rehabilitationssport und angrenzenden Kassenleistungen – ohne Therapie oder Behandlung zu ersetzen.
Informationen zu weiterführenden gesundheitsfördernden Dienstleistungen finden sich auf einer separaten Seite.

Welche Maßnahme sinnvoll ist, hängt von der individuellen Situation und dem jeweiligen Ziel ab.


Ihre Krankenkasse zahlt für Ihre Gesundheit – Nutzen Sie diese Chance!
Wenn Sie nach einer mind. 18-monatigen Möglichkeit zur Gymnastik durch Ihre Krankenkasse bei uns im Rehasport in Köln starten möchten, für Ihre Diagnose vom Arzt eine Verordnung ausgestellt bekommen haben, können Sie gerne Kontakt zu uns aufnehmen.
Hier erfahren Sie wie wir in Kalk mit der Wegbeschreibung gefunden werden. 

Hinterlassen Sie uns gerne eine Nachricht.

Erstellung der Seite: 23.03.2025
Leicht optimiert: 24.12.25

 

 
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