Regelungen zur Teilnahme am Rehasport
(Information für Rehasport-Teilnehmende)
Freiwilligkeit und Ziel des Rehasports
Die Entscheidung zur Aufnahme des Rehasports ist freiwillig. Mit der vereinbarten Zuordnung zu einer festen Gruppe entsteht ein Teilnahmevertrag. Gleichzeitig handelt es sich um eine ergebnisorientierte rehabilitative Maßnahme, deren Wirksamkeit eine regelmäßige Teilnahme voraussetzt. Die Notwendigkeit der Regelmäßigkeit ergibt sich aus der Rahmenvereinbarung der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) in Verbindung mit den Vorgaben der DBS und vdek (siehe „
Gemeinsame Erklärung zur regelmäßigen Teilnahme am Rehabilitationssport“, Anlage 2).
Regelmäßige Teilnahme im Rehasport als Voraussetzung
Ziel des Rehasports ist es, gesundheitliche Ressourcen zu stärken, die Teilhabe zu fördern und Hilfe zur Selbsthilfe zu ermöglichen. Diese Ziele können nur bei regelmäßiger Teilnahme erreicht werden. Daher gilt bei uns:
- Der Rehasport ist auf Kontinuität ausgelegt
- Wiederholtes Fehlen beeinträchtigt den Maßnahmeerfolg und die Gruppenstruktur.
Warum Regelmäßigkeit wichtig ist, erfahren Sie unter Regelmäßigkeit im Rehasport.
Fehlzeiten und begründete Abwesenheit
Unterbrechungen der Teilnahme sollen auf begründete Ausnahmefälle beschränkt bleiben (zum Beispiel Urlaubsreisen, Arbeitsunfähigkeit, Krankenhaus- oder Rehabilitationsaufenthalte sowie besondere persönliche oder familiäre Lebensumstände.)
Eine beabsichtigte Nichtteilnahme ist unter Angabe des Grundes unverzüglich, spätestens einen Werktag vor dem Tag der Übungseinheit, in Textform mitzuteilen. Entsteht der Grund erst kurzfristig, ist die Mitteilung unverzüglich nach Kenntnis vorzunehmen. Die Mitteilung kann erfolgen, entweder:
Hinweis zu Abmeldungen und Mitteilungen:
Telefonische kurzfristige Abmeldungen sind nicht erforderlich und werden nicht persönlich telefonisch bearbeitet. Für eine verlässliche Dokumentation und Gruppenplanung benötigen wir Abmeldungen in nachvollziehbarer Form per E-Mail.
Wenn Sie Ihre Abmeldung dennoch telefonisch durchgeben möchten, können Sie diese über unsere KI-Telefonassistenz mitteilen. Die KI-Telefonassistenz nimmt Ihre Angaben strukturiert auf und leitet sie uns per E-Mail weiter.
Prüfung bei wiederholtem Fehlen
Werden zwei aufeinanderfolgende Termine versäumt, kann geprüft werden, ob eine regelmäßige und zweckmäßige Fortführung des Rehabilitationssports weiterhin gewährleistet ist. Dabei werden die Gründe für die Fehlzeiten, die bisherige Teilnahmeentwicklung und die persönliche Lebenssituation berücksichtigt.
Vor einer möglichen Beendigung erhält der Teilnehmende Gelegenheit, die Gründe für die Fehlzeiten mitzuteilen und die weitere Teilnahme in einem klärenden Gespräch abzustimmen. Erfolgt keine Rückmeldung, kann die Entscheidung anhand der vorliegenden und dokumentierten Informationen getroffen werden. Eine Beendigung durch den Anbieter wird in Textform mitgeteilt.
Je nach Ergebnis kann der Rehabilitationssport nach einem klärenden Gespräch fortgesetzt oder durch den Anbieter beendet werden. Bei einer Beendigung wird der zuständige Rehabilitationsträger entsprechend informiert.
Der medizinische Sinn: Superkompensation im Rehasport = Anpassung, Adaptation & Integration
Reha-Sport wirkt nicht durch einzelne Termine, sondern durch wiederholte, geplante und systematische Reize.
Der menschliche Körper – insbesondere Muskulatur, Sehnen, Gelenke und das Nervensystem – lebt von Adaptation, Anpassung:
- Reize setzen einen Lern- und Anpassungsprozess in Gang
Kostenfreie Berücksichtigung persönlicher Wünsche im Rehasport
Während der laufenden Rehasportmaßnahme können persönliche Wünsche bei der Gruppenzuordnung kostenfrei berücksichtigt werden. Dazu gehören beispielsweise der Wunsch nach einer Frauen- oder Männergruppe, einer bestimmten sprachlichen Gruppenkonstellation oder einer geeigneten Kurszeit.
Voraussetzung ist, dass eine regelmäßige Teilnahme entsprechend den Rehasport-Regelungen gewährleistet werden kann und eine geeignete feste Gruppe mit freien Kapazitäten verfügbar ist. Ein Anspruch auf eine bestimmte Gruppe oder Kurszeit besteht nicht.
Bei wiederholtem Fehlen wird entsprechend der oben beschriebenen Regelung individuell geprüft, ob und in welcher festen Gruppe der Rehabilitationssport fortgesetzt werden kann. Wird der Rehabilitationssport beendet, endet damit auch die Zuordnung zu einer Rehasportgruppe.
Eigenständige private Angebote nach Beendigung des Rehasports
Nach Beendigung des Rehabilitationssports besteht keine weitere Zuordnung zu einer Rehasportgruppe.
Ehemalige Teilnehmende können unabhängig davon auf eigenen Wunsch eigenständige private Trainingsangebote oder eine Studiomitgliedschaft als Selbstzahler vereinbaren. Diese finden in einer anderen Gruppe beziehungsweise Trainingskonstellation und auf Grundlage eines gesonderten Vertrags statt.
Die privaten Angebote sind vollständig vom Rehabilitationssport getrennt. Sie stellen keine Fortsetzung des Rehabilitationssports dar, werden nicht über die Rehasportverordnung abgerechnet und haben keinen Einfluss auf die vorherige Beendigung der Rehasportmaßnahme.
Warum regelmäßige Teilnahme den Reha-Effekt unterstützt
Rehabilitationssport wirkt durch regelmäßig wiederkehrende Bewegungsreize. Dadurch können Bewegungsabläufe gefestigt sowie Kraft, Beweglichkeit und körperliche Belastbarkeit schrittweise verbessert werden.
Längere oder häufige Unterbrechungen können diese Entwicklung und die gruppendynamischen Prozesse beeinträchtigen. Ausführliche Informationen finden Sie unter
Regelmäßigkeit im Rehasport.
Hinweis
Transparenz und Ziel dieser Regelungen
Diese Regelungen sollen:
- Klarheit schaffen
- Missverständnisse vermeiden
- eine faire Platzvergabe ermöglichen
- und eine wirksame und strukturierte Rehasport-Maßnahme für alle sichern
Grundlage ist die geltende Rahmenvereinbarung zum Rehasport und Funktionstraining: siehe PDF
Besondere Wünsche und freiwillige Zusatzleistungen
Solange die Regeln des Rehabilitationssports eingehalten werden, können solche besonderen Wünsche freiwillig und kostenfrei berücksichtigt werden. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
Bei wiederholter Missachtung der Teilnahmeregeln erfolgt eine Prüfung des Einzelfalls. Anschließend kann die freiwillige Sonderzuordnung entfallen oder der Rehabilitationssport beendet werden.
Nach einer Beendigung ist eine Fortsetzung nicht durch Zubuchung einer Zusatzleistung möglich. Unabhängig davon kann eine gesonderte private Mitgliedschaft oder Selbstzahlerleistung abgeschlossen werden. Diese ist vollständig vom Rehabilitationssport getrennt. Mehr unter
freiwillige Zusatzleistungen.
Bekanntgabe, Kenntnisnahme und Aktualisierung der Rehasport-Regelungen ab dem 24.08.2026
Ab dem 24.08.2026 können organisatorische Regelungen, Teilnahmebedingungen und Abläufe des Rehasports aktualisiert und über die von uns allgemein bereitgestellten Kommunikations- und Informationswege bekannt gegeben werden.
Hierzu zählen insbesondere:
Eigenverantwortliche Information bei weiterer Teilnahme
Teilnehmende sind ab dem 24.08.2026 dazu angehalten, sich über diese bereitgestellten Informationswege regelmäßig über aktuelle organisatorische Hinweise und Änderungen zu informieren. Eine zusätzliche individuelle Mitteilung oder persönliche Erinnerung jedes einzelnen Teilnehmenden ist grundsätzlich nicht vorgesehen.
Wer weiterhin am Rehabilitationssport teilnimmt, wird gebeten, die über die genannten Informationswege veröffentlichten organisatorischen Hinweise und Abläufe zu beachten. Die Unterschrift auf der Teilnehmerliste dient entsprechend der Rahmenvereinbarung grundsätzlich dem Nachweis der Teilnahme an der jeweiligen Übungsveranstaltung.
Die Teilnehmenden tragen daher auch selbst Verantwortung dafür, die bereitgestellten Informationen regelmäßig einzusehen.
Teilnehmende können sich bei Unklarheiten jederzeit an uns wenden und einer bekannt gegebenen Änderung widersprechen.
RFID-Chip - verpflichtende Nutzung ab dem 24.08.2026
Dies gilt insbesondere für die ab dem 24.08.2026 geltenden Regelungen zur Nutzung des RFID-Chips. Mit der Entgegennahme und Nutzung des RFID-Chips bestätigt der Teilnehmende, dass die hierzu bekannt gegebenen Nutzungs- und Ablaufregelungen zur Kenntnis genommen wurden und bei der weiteren Teilnahme beachtet werden.
Seit dem 24.08.2026 wird für die Teilnahme am Rehasport ein RFID-Chip eingesetzt. Die Ausgabe der RFID-Chips erfolgt in der Woche vom 24.08. bis 28.08.2026.
Der RFID-Chip wird den Teilnehmenden für die Dauer ihrer Rehasport-Teilnahme kostenfrei zur Verfügung gestellt und dient ab dem 24.08.2026 als verpflichtender Zugang bzw. Check-in zum Rehasportkurs.
Ohne RFID-Chip ist die Teilnahme nur möglich, wenn der Check-in vor Kursbeginn anderweitig eindeutig dokumentiert werden kann.
Der RFID-Chip bleibt Eigentum des Anbieters und wird lediglich für die Dauer der Teilnahme zur Verfügung gestellt. Nach Beendigung des Rehasports bzw. nach Absolvierung der vorgesehenen 50 Rehasport-Einheiten ist der RFID-Chip selbstständig und ohne gesonderte Aufforderung zurückzugeben. Bei ordnungsgemäßer Nutzung und Rückgabe entstehen hierfür keine Kosten.
Bei jedem Verlust des RFID-Chips und erforderlicher Neuausgabe werden 14,95 € berechnet. Wird der RFID-Chip nach Beendigung der Teilnahme bzw. nach Absolvierung der vorgesehenen Einheiten nicht zurückgegeben, werden ebenfalls 14,95 € für den nicht zurückgegebenen RFID-Chip in Rechnung gestellt. Der Nachweis, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, bleibt möglich.
Teilnehmende, die in der Ausgabewoche vom 24.08. bis 28.08.2026 nicht anwesend sind, werden gebeten, eine Woche vor ihrer weiteren regulären Teilnahme im Studio vorbeizukommen, damit der persönliche RFID-Chip erstellt und ausgegeben werden kann, solange dies zeitlich einzurichten ist.
Aktuelle organisatorische Hinweise und Wichtige Informationen für Rehasport-Teilnehmende
Seit der organisatorischen Weiterentwicklung ab dem 15.06.2026 ergänzen sich mehrere Informationsseiten. Gemeinsam bilden sie den zentralen Informationsbereich rund um den Rehasport, aktuelle Entwicklungen und organisatorische Abläufe.
Wir empfehlen insbesondere folgende Seiten:
Diese Seite – Regeln, Fehlzeiten und organisatorische Abläufe
Aktuelle News – Chronologische Übersicht aller organisatorischen Änderungen Regelmäßigkeit – Warum kontinuierliche Teilnahme für Gesundheit und Entwicklung wichtig ist Alle Seiten werden fortlaufend aktualisiert. Wer regelmäßig teilnimmt und sich informiert, bleibt über neue Entwicklungen und organisatorische Änderungen jederzeit auf dem aktuellen Stand.
Mehr zur Erneuerung und Systemanpassung sind auch unter Aktuelle News zu finden.
Team Rehasport Köln | Zentrale Healthengineers
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