Regelungen zur Teilnahme am Rehasport
(Information für Rehasport-Mitglieder)
Diese Regelungen stellen unsere verbindliche Ausarbeitung zur Teilnahme am Rehasport dar. Sie ergänzen die Rahmenvereinbarung zum Rehasport und Funktionstraining und dienen dazu für alle Teilnehmenden klare, transparente und nachvollziehbare Strukturen zu schaffen.
Freiwilligkeit und Ziel des Rehasports
Die Teilnahme am Rehasport ist freiwillig und nicht vertraglich verpflichtend. Gleichzeitig handelt es sich um eine ergebnisorientierte rehabilitative Maßnahme, deren Wirksamkeit eine regelmäßige Teilnahme voraussetzt. Die Notwendigkeit der Regelmäßigkeit ergibt sich aus der Rahmenvereinbarung der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) in Verbindung mit den Vorgaben der vdek
(siehe „Gemeinsame Erklärung zur regelmäßigen Teilnahme am Rehabilitationssport“, Anlage 2).
Regelmäßige Teilnahme als Voraussetzung
Ziel des Rehasports ist es, gesundheitliche Ressourcen zu stärken, die Teilhabe zu fördern und Hilfe zur Selbsthilfe zu ermöglichen. Diese Ziele können nur bei regelmäßiger Teilnahme erreicht werden. Daher gilt:
- Der Rehasport ist auf Kontinuität ausgelegt
- Wiederholtes oder unbegründetes Fehlen (3x im kurzen Zeitraum) beeinträchtigt den Maßnahmeerfolg und die Gruppenstruktur.
Fehlzeiten und begründete Abwesenheit
Unterbrechungen der Teilnahme sollen auf begründete Ausnahmefälle beschränkt bleiben (z. B. Krankheit, medizinische Behandlungen, Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalte). Begründete Fehlzeiten müssen immer schriftlich gemeldet werden, entweder:
👉 Telefonische Abmeldungen werden nicht berücksichtigt. Eine nachhaltige, strukturierte und nachvollziehbare Organisation ist ausschließlich schriftlich bzw. per E-Mail möglich.
Umgang mit wiederholtem Fehlen, Teilnahme, Verbindlichkeit und Wartelistenregelung
Rehabilitationssport findet in festen Gruppen statt und basiert auf einer regelmäßigen Teilnahme aller Teilnehmenden. Nur so kann eine sichere, strukturierte und qualitativ hochwertige Betreuung innerhalb der Gruppe gewährleistet werden.
Da die Gruppengröße begrenzt ist, ist eine kontinuierliche Teilnahme notwendig. Sollte es innerhalb eines Kurses wiederholt zu unentschuldigtem Fehlen kommen, kann es vorkommen, dass Teilnehmende vorübergehend aus der festen Gruppe genommen und auf eine Warteliste gesetzt werden. Dies stellt keine Sanktion dar, sondern dient der fairen Platzvergabe und der Stabilität der bestehenden Gruppe.
Die Warteliste ermöglicht es, frei werdende Plätze an Personen zu vergeben, die regelmäßig am Training teilnehmen möchten und zeitlich flexibel reagieren können. Dadurch bleibt die Gruppendynamik erhalten und die Trainingsqualität für alle Beteiligten gesichert.
Teilnehmende, die ihre Bereitschaft zu regelmäßiger Teilnahme zeigen, sich frühzeitig abmelden und flexibel auf freie Trainingszeiten reagieren, können bei frei werdenden Kapazitäten bevorzugt wieder in eine feste Rehasport-Gruppe integriert werden. Ein Anspruch auf einen bestimmten Zeitpunkt der Wiederaufnahme besteht nicht, die bisherige Teilnahmezuverlässigkeit wird jedoch berücksichtigt.
Ziel dieser Regelung ist es, allen Teilnehmenden eine verlässliche, planbare und effektive Teilnahme am Rehabilitationssport zu ermöglichen und gleichzeitig eine gleichbleibend hohe Betreuungsqualität sicherzustellen.
Beendigung des Rehasports durch den Anbieter
Bei einer nicht begründeten oder dauerhaft unregelmäßigen Teilnahme ist der Leistungserbringer berechtigt, den Rehasport vorzeitig zu beenden und den zuständigen Rehabilitationsträger entsprechend zu informieren. Dies entspricht den Vorgaben der Rahmenvereinbarung (Anlage 2) und erfolgt ausschließlich auf Grundlage der Teilnahmeentwicklung.
Transparenz und Ziel dieser Regelungen
Diese Regelungen sollen:
- Klarheit schaffen
- Missverständnisse vermeiden
- eine faire Platzvergabe ermöglichen
- und eine wirksame und strukturierte Rehasport-Maßnahme für alle sichern
Grundlage ist die geltende Rahmenvereinbarung zum Rehasport und Funktionstraining: siehe PDF
Automatische Einverständniserklärung
Die zugrunde liegenden gesetzlichen Regelungen ergeben sich aus der „Gemeinsamen Erklärung zur regelmäßigen Teilnahme am Rehasport“ gemäß vdek und DBS. Mit der Unterschrift unter die Einwilligungserklärung bzw. die Rehasport-Regelungen bestätigt der Teilnehmende, dass das "Beratungsprotokoll" des BRSNW zur Kenntnis genommen wurde,
eine entsprechende Aufklärung erfolgt ist und die dort beschriebenen Regelungen akzeptiert werden. (siehe PDF)
Team Rehasport Köln Kalk bei den Healthengineers