Regelungen zur Teilnahme am Rehasport

(Information für Rehasport-Mitglieder)

Diese Regelungen stellen unsere verbindliche Ausarbeitung zur Teilnahme am Rehasport dar. Sie ergänzen die Rahmenvereinbarung zum Rehasport und Funktionstraining und dienen dazu für alle Teilnehmenden klare, transparente und nachvollziehbare Strukturen zu schaffen.
Sie finden unter folgendem Link die Kurzfassung der Regelungen dieser Seite, wenn Sie es eilig haben.


Freiwilligkeit und Ziel des Rehasports

Die Teilnahme am Rehasport ist freiwillig und nicht vertraglich verpflichtend. Gleichzeitig handelt es sich um eine ergebnisorientierte rehabilitative Maßnahme, deren Wirksamkeit eine regelmäßige Teilnahme voraussetzt. Die Notwendigkeit der Regelmäßigkeit ergibt sich aus der Rahmenvereinbarung der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) in Verbindung mit den Vorgaben der DBS und vdek (siehe „Gemeinsame Erklärung zur regelmäßigen Teilnahme am Rehabilitationssport“, Anlage 2).


Regelmäßige Teilnahme im Rehasport als Voraussetzung

Ziel des Rehasports ist es, gesundheitliche Ressourcen zu stärken, die Teilhabe zu fördern und Hilfe zur Selbsthilfe zu ermöglichen. Diese Ziele können nur bei regelmäßiger Teilnahme erreicht werden. Daher gilt bei uns:

  • Der Rehasport ist auf Kontinuität ausgelegt
  • Wiederholtes Fehlen beeinträchtigt den Maßnahmeerfolg und die Gruppenstruktur.

Warum Regelmäßigkeit wichtig ist, erfahren Sie unter Regelmäßigkeit im Rehasport.


Fehlzeiten und begründete Abwesenheit

Unterbrechungen der Teilnahme sollen auf begründete Ausnahmefälle beschränkt bleiben (z. B. lange medizinische Behandlungen, längere Abwesenheit durch Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalte, Urlaubsdauer von über 2 Wochen.) Begründete Fehlzeiten sollten immer schriftlich gemeldet werden, entweder:

Hinweis zu Abmeldungen und Mitteilungen:
Telefonische kurzfristige Abmeldungen sind nicht erforderlich und werden nicht persönlich telefonisch bearbeitet. Für eine verlässliche Dokumentation und Gruppenplanung benötigen wir Abmeldungen in nachvollziehbarer Form per E-Mail.
Wenn Sie Ihre Abmeldung dennoch telefonisch durchgeben möchten, können Sie diese über unsere KI-Telefonassistenz mitteilen. Die KI-Telefonassistenz nimmt Ihre Angaben strukturiert auf und leitet sie uns per E-Mail weiter. Damit liegt Ihre Abmeldung dokumentiert vor und kann bei der Planung berücksichtigt werden.
Eine nachhaltige, strukturierte und nachvollziehbare Organisation von Abmeldungen, Fehlzeiten, Gruppenplätzen und Rückmeldungen ist ausschließlich auf Grundlage schriftlich dokumentierter E-Mails möglich.


Umgang mit wiederholtem Fehlen, Teilnahme, Verbindlichkeit und Wartelistenregelung

Rehabilitationssport findet in festen Gruppen statt und basiert auf einer regelmäßigen Teilnahme aller Teilnehmenden. Nur so kann eine sichere, strukturierte und qualitativ hochwertige Betreuung innerhalb der Gruppe gewährleistet werden.

Da die Gruppengröße begrenzt ist, ist eine kontinuierliche Teilnahme notwendig. Sollte es innerhalb eines Kurses wiederholt zwei Mal zu unentschuldigtem Fehlen kommen, werden Teilnehmende vorübergehend aus der festen Gruppe genommen und auf eine Warteliste gesetzt. Diese Prozedur dient der fairen Platzvergabe und der Stabilität der bestehenden Gruppe.
Die Warteliste ermöglicht es, frei werdende Plätze an Personen zu vergeben, die regelmäßig am Rehasportkurs teilnehmen möchten und zeitlich flexibel reagieren können. Dadurch bleibt die Gruppendynamik erhalten und die Trainingsqualität für alle Beteiligten gesichert.
Teilnehmende, die ihre Bereitschaft zu regelmäßiger Teilnahme zeigen, sich frühzeitig abmelden und flexibel auf freie Trainingszeiten reagieren, können bei frei werdenden Kapazitäten wieder schneller in eine feste Rehasport-Gruppe integriert werden. Ein Anspruch auf einen bestimmten Zeitpunkt der Wiederaufnahme besteht nicht; die bisherige Teilnahmezuverlässigkeit wird jedoch berücksichtigt.


Warum Reha-Sport eine regelmäßige Teilnahme voraussetzt und der Anbieter den Rehasport beenden kann

Die Rahmenvereinbarung über Rehabilitationssport und Funktionstraining (u. a. BAR) stellt klar, dass die Ziele des Reha-Sports nur bei regelmäßiger Teilnahme erreicht werden können.
Regelmäßigkeit ist dabei keine formale Vorgabe, sondern eine zentrale Voraussetzung, um:
  • den ganzheitlichen Ansatz des Reha-Sports umzusetzen
  • körperliche Anpassungsprozesse zu ermöglichen
  • gruppendynamische Effekte entstehen zu lassen

Unterbrechungen sollen deshalb auf begründete Ausnahmefälle beschränkt bleiben, zum Beispiel:

  • Urlaub
  • Krankenhaus- oder Reha-Klinikaufenthalte
  • ärztlich attestierte Arbeitsunfähigkeit
  • besondere Lebensumstände (z. B. Pflege von Angehörigen, Erkrankung eines Kindes)
Bei einer nicht begründeten oder dauerhaft unregelmäßigen Teilnahme sind wir als Leistungserbringer berechtigt, den Rehasport vorzeitig zu beenden und den zuständigen Rehabilitationsträger entsprechend zu informieren. Dies entspricht den Vorgaben der Rahmenvereinbarung (Anlage 2) und erfolgt ausschließlich auf Grundlage der Teilnahmeentwicklung.


Der medizinische Sinn: Superkompensation im Rehasport = Anpassung, Adaptation & Integration

Reha-Sport wirkt nicht durch einzelne Termine, sondern durch wiederholte, geplante und systematische Reize.
Der menschliche Körper – insbesondere Muskulatur, Sehnen, Gelenke und das Nervensystem – lebt von Adaptation, Anpassung:
  • Reize setzen einen Lern- und Anpassungsprozess in Gang
  • der Körper reagiert auf Belastung mit Verbesserung
  • bleibt der nächste Reiz aus, geht dieser Effekt wieder verloren
In der Sport- und Trainingswissenschaft wird dieses Prinzip unter anderem durch das Modell der Superkompensation durch regelmäßige Reizsetzung beschrieben.

Vereinfacht gesagt:

  • Ein Trainingsreiz belastet die Muskulatur
  • In der Erholungsphase passt sich der Körper an

Beim nächsten, zeitnahen Reiz verbessert sich die Leistungsfähigkeit.

Voraussetzung: Die Reize müssen regelmäßig und in sinnvollen Intervallen erfolgen.



Warum längere Pausen den Reha-Effekt verhindern

Bleiben Trainingsreize zu lange aus, kann der Körper:
  • keine stabile Anpassung entwickeln
  • nicht nachhaltig lernen
  • nicht gezielt regenerieren oder kräftigen
Studien und trainingswissenschaftliche Modelle wie die bereits erwähnte Superkompensation zeigen, dass bereits nach wenigen Tagen ohne erneuten Reiz begonnene Anpassungen wieder abgebaut werden können. Statt Fortschritt entsteht dann ein Zustand zwischen Belastung und Rückfall.

Dieses Prinzip lässt sich auch mit dem Gesundheits-Krankheits-Kontinuum erklären:

Verbesserung entsteht, wenn zeitnah und wiederkehrend an der Gesundheit gearbeitet wird. Eine viel verständlichere und alltagstaugliche Beschreibung kann unter "Bewegung ist die Quelle" gelesen werden.


Unsere ergänzende Regelung zur regelmäßigen Teilnahme

Neben den gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben verfolgen wir ein weiteres Ziel:
Möglichst vielen Menschen zeitnah Zugang zu wirksamem Reha-Sport zu ermöglichen.
Aktuell (Juli 2026) stehen bei uns über 100 Personen auf der Warteliste, die:
  • akute Beschwerden haben
  • gezielt an Schmerzen und Einschränkungen arbeiten möchten
  • ärztlich Reha-Sport empfohlen bekommen haben
Aus diesem Grund gilt bei uns folgende Regelung:
  • Seltener und einzelner Fehltermin ist nachvollziehbar, unproblematisch und muss nicht mitgeteilt werden
  • Zwei Fehltermine sind noch zulässig und in der Regel unbedenklich
Ab der dritten begründeten oder unbegründeten Fehl­einheit – häufig verbunden mit Unterbrechungen von mehreren Wochen – behalten wir uns vor, den Reha-Sport-Platz neu zu vergeben

Zur Klarheit bei Fehlzeiten und zur Sicherung Ihres Gruppenplatzes:
Ein Gruppenplatz bleibt bei einer Fehlzeit von maximal zwei Wochen reserviert, wenn uns bereits bei der Mitteilung des Fehlens eindeutig vorliegt, dass die Teilnahme ab der dritten Woche wieder aufgenommen wird. 
Beispiel: „Ich kann in den nächsten zwei Wochen nicht teilnehmen, bin aber in der dritten Woche wieder 100% sicher und garantiert in meinem Rehasportkurs.“ In diesem Fall bleibt der Gruppenplatz reserviert.
Wird bei der Abmeldung hingegen mitgeteilt, dass die Fehlzeit voraussichtlich länger dauern könnte, dass eine Rückkehr ab der dritten Woche noch unsicher ist oder dass noch nicht absehbar ist, wann die Teilnahme wieder möglich ist, wird der Gruppenplatz direkt ab dem ersten Fehltag für wartende Personen vergeben werden. Eine Reservierung ist laut BAR nicht vorgesehen. Diese bieten wir selbst als Einrichtung für 2 Wochen freiwillig an. 
Bitte teilen Sie Fehlzeiten daher transparent und möglichst eindeutig klar mit. 


Wird eine Rückkehr ab der dritten Woche verbindlich angekündigt, die Teilnahme dann doch nicht wieder aufgenommen, kann dies die erneute Einordnung in eine Rehasportgruppe sehr erschweren, weil wir Verbindlichkeiten Vorrang gewähren. Denn bei längeren oder unklaren Unterbrechungen müssen freie Plätze vorrangig für Personen berücksichtigt werden, die regelmäßig teilnehmen können und auf einen Rehasportplatz warten.

Kurs erläutert. Dies geschieht aus folgenden Gründen, weil:
  • der notwendige Trainingsreiz nicht mehr sinnvoll gesetzt wird
  • der Reha-Zweck (laut BAR, DBS und vDek) nicht mehr erreicht werden kann
  • gleichzeitig andere Hilfesuchende dringend auf einen Platz warten


Hinweis

Diese Regelungen orientieren sich an den geltenden Rahmenvereinbarungen zum Rehabilitationssport sowie an sportwissenschaftlichen und medizinischen Erkenntnissen zur Trainings- und Anpassungslehre.


 Transparenz und Ziel dieser Regelungen

Diese Regelungen sollen:
  • Klarheit schaffen
  • Missverständnisse vermeiden
  • eine faire Platzvergabe ermöglichen
  • und eine wirksame und strukturierte Rehasport-Maßnahme für alle sichern
Grundlage ist die geltende Rahmenvereinbarung zum Rehasport und Funktionstraining: siehe PDF


Automatische Einverständniserklärung

Die zugrunde liegenden gesetzlichen Regelungen ergeben sich aus der „Gemeinsamen Erklärung zur regelmäßigen Teilnahme am Rehasport“ gemäß BAR (und vdek und DBS) und wird durch uns zugunsten des ordnungsgemäßen und klaren Teilnahmeregelung erweitert. Mit der Unterschrift unter die Einwilligungserklärung bzw. die Rehasport-Regelungen bestätigt der Teilnehmende, dass das "Beratungsprotokoll" des BRSNW zur Kenntnis genommen wurde, eine entsprechende Aufklärung erfolgt ist und die dort beschriebenen Regelungen akzeptiert werden. (siehe PDF)

Die gesetzlichen Anmerkungen lesen Sie unter vdek und DBS

Rehasport Köln finden Sie auf der Startseite.


Aktuelle organisatorische Hinweise und Wichtige Informationen für Rehasport-Teilnehmende

Seit der organisatorischen Weiterentwicklung ab dem 15.06.2026 ergänzen sich mehrere Informationsseiten. Gemeinsam bilden sie den zentralen Informationsbereich rund um den Rehasport, aktuelle Entwicklungen und organisatorische Abläufe.
Wir empfehlen insbesondere folgende Seiten:
Case-Management - Weiterentwicklung, Innovationen und neue Konzepte
Aktuelle News – Chronologische Übersicht aller organisatorischen Änderungen
Regelmäßigkeit – Warum kontinuierliche Teilnahme für Gesundheit und Entwicklung wichtig ist
Diese Seite – Regeln, Fehlzeiten und organisatorische Abläufe
Rehasport starten & Ablauf – Die wichtigsten Informationen zum Einstieg und zum Ablauf des Rehasports
Diese Seiten werden fortlaufend aktualisiert. Wer regelmäßig teilnimmt und sich informiert, bleibt über neue Entwicklungen und organisatorische Änderungen jederzeit auf dem aktuellen Stand.

Mehr zur Erneuerung und Systemanpassung sind auch unter Aktuelle News zu finden.


Team Rehasport Köln | Zentrale Healthengineers


Unterhalb können Sie eine nachricht hinterlassen.

 
E-Mail
Anruf
Karte
Infos
Instagram
LinkedIn