Rehasport – Teilnahme kurz erklärt
Rehasport ist freiwillig und nicht verpflichtend. Damit die Maßnahme jedoch wirksam und zielgerichtet ist, setzt die BAR/vdek-/DBS-Rahmenvereinbarung eine regelmäßige Teilnahme voraus. Nur so können gesundheitliche Anpassungen und der Reha-Effekt erreicht werden.
Fehlzeiten & Organisation
- Begründete Fehlzeiten (z. B. Krankheit, Urlaub, Klinikaufenthalt), werden berücksichtigt
→ schriftlich oder KI-Telefonassistenz unter 0221 423 26 750
→ per E-Mail an: service@reha-sport-koeln.de oder schriftlich am Empfang
Telefonische Abmeldungen haben keinen Vorrang, da eine strukturierte Organisation schriftlich sicher möglich ist.
- Bis zu 2 Fehltermine sind möglich.
- Mit dem 3. Termin erfolgt eine weitere Teilnahme mit einer Neueinordnung über die Warteliste, da der notwendige Trainingsreiz sonst nicht mehr regelmäßig gegeben ist.
- Menschen mit chronischen Erkrankungen und Personen, die eine Regelmäßigkeit bestätigen, sind von dieser Begrenzung ausgenommen
Wichtiger Hinweis
- Dies ist eine Kurzfassung. Die vollständigen Regelungen und die rechtliche Grundlage finden Sie unter:
Ausführliche Rehasport-Regelungen (intern ausgearbeitet und ausgeschrieben) &
Gemeinsame Erklärung (vdek / DBS)(Gesetzliche Vorgaben)
Zur Startseite bitte Rehasport Köln besuchen.