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Mehr Lebensqualität durch Kräftigung, Schmerzreduktion und Stabilität

Regelungen zur Teilnahme am Rehasport

(Information für Rehasport-Mitglieder)

Diese Regelungen stellen unsere verbindliche Ausarbeitung zur Teilnahme am Rehasport dar. Sie ergänzen die Rahmenvereinbarung zum Rehasport und Funktionstraining und dienen dazu für alle Teilnehmenden klare, transparente und nachvollziehbare Strukturen zu schaffen.

Freiwilligkeit und Ziel des Rehasports

Die Teilnahme am Rehasport ist freiwillig und nicht vertraglich verpflichtend. Gleichzeitig handelt es sich um eine ergebnisorientierte rehabilitative Maßnahme, deren Wirksamkeit eine regelmäßige Teilnahme voraussetzt. Die Notwendigkeit der Regelmäßigkeit ergibt sich aus der Rahmenvereinbarung der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) in Verbindung mit den Vorgaben der vdek

(siehe „Gemeinsame Erklärung zur regelmäßigen Teilnahme am Rehabilitationssport“, Anlage 2).

Regelmäßige Teilnahme als Voraussetzung

Ziel des Rehasports ist es, gesundheitliche Ressourcen zu stärken, die Teilhabe zu fördern und Hilfe zur Selbsthilfe zu ermöglichen. Diese Ziele können nur bei regelmäßiger Teilnahme erreicht werden. Daher gilt:

  • Der Rehasport ist auf Kontinuität ausgelegt
  • Wiederholtes Fehlen (nach dem 2x im kurzen Zeitraum) beeinträchtigt den Maßnahmeerfolg und die Gruppenstruktur.

Fehlzeiten und begründete Abwesenheit

Unterbrechungen der Teilnahme sollen auf begründete Ausnahmefälle beschränkt bleiben (z. B. Krankheit, medizinische Behandlungen, Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalte). Begründete Fehlzeiten müssen immer schriftlich gemeldet werden, entweder:

👉 Telefonische Abmeldungen werden nicht berücksichtigt. Eine nachhaltige, strukturierte und nachvollziehbare Organisation ist ausschließlich schriftlich bzw. per E-Mail möglich.

Umgang mit wiederholtem Fehlen, Teilnahme, Verbindlichkeit und Wartelistenregelung

Rehabilitationssport findet in festen Gruppen statt und basiert auf einer regelmäßigen Teilnahme aller Teilnehmenden. Nur so kann eine sichere, strukturierte und qualitativ hochwertige Betreuung innerhalb der Gruppe gewährleistet werden.

Da die Gruppengröße begrenzt ist, ist eine kontinuierliche Teilnahme notwendig. Sollte es innerhalb eines Kurses wiederholt zu unentschuldigtem Fehlen kommen, kann es vorkommen, dass Teilnehmende vorübergehend aus der festen Gruppe genommen und auf eine Warteliste gesetzt werden. Dies stellt keine Sanktion dar, sondern dient der fairen Platzvergabe und der Stabilität der bestehenden Gruppe.
Die Warteliste ermöglicht es, frei werdende Plätze an Personen zu vergeben, die regelmäßig am Training teilnehmen möchten und zeitlich flexibel reagieren können. Dadurch bleibt die Gruppendynamik erhalten und die Trainingsqualität für alle Beteiligten gesichert.
Teilnehmende, die ihre Bereitschaft zu regelmäßiger Teilnahme zeigen, sich frühzeitig abmelden und flexibel auf freie Trainingszeiten reagieren, können bei frei werdenden Kapazitäten bevorzugt wieder in eine feste Rehasport-Gruppe integriert werden. Ein Anspruch auf einen bestimmten Zeitpunkt der Wiederaufnahme besteht nicht, die bisherige Teilnahmezuverlässigkeit wird jedoch berücksichtigt.
Ziel dieser Regelung ist es, allen Teilnehmenden eine verlässliche, planbare und effektive Teilnahme am Rehabilitationssport zu ermöglichen und gleichzeitig eine gleichbleibend hohe Betreuungsqualität sicherzustellen.

Beendigung des Rehasports durch den Anbieter

Bei einer nicht begründeten oder dauerhaft unregelmäßigen Teilnahme ist der Leistungserbringer berechtigt, den Rehasport vorzeitig zu beenden und den zuständigen Rehabilitationsträger entsprechend zu informieren. Dies entspricht den Vorgaben der Rahmenvereinbarung (Anlage 2) und erfolgt ausschließlich auf Grundlage der Teilnahmeentwicklung.

Warum Reha-Sport eine regelmäßige Teilnahme voraussetzt

Die Rahmenvereinbarung über Rehabilitationssport und Funktionstraining (u. a. vdek) stellt klar, dass die Ziele des Reha-Sports nur bei regelmäßiger Teilnahme erreicht werden können.
Regelmäßigkeit ist dabei keine formale Vorgabe, sondern eine zentrale Voraussetzung, um:
  • den ganzheitlichen Ansatz des Reha-Sports umzusetzen
  • körperliche Anpassungsprozesse zu ermöglichen
  • gruppendynamische Effekte entstehen zu lassen

Unterbrechungen sollen deshalb auf begründete Ausnahmefälle beschränkt bleiben, zum Beispiel:

  • Urlaub
  • Krankenhaus- oder Reha-Klinikaufenthalte
  • ärztlich attestierte Arbeitsunfähigkeit
  • besondere Lebensumstände (z. B. Pflege von Angehörigen, Erkrankung eines Kindes)
Bei nicht begründeten Unterbrechungen ist der Leistungserbringer berechtigt, den Reha-Sport abzubrechen und dies dem jeweiligen Reha-Träger mitzuteilen.

Der medizinische Sinn dahinter: Anpassung, Adaptation & Integration

Reha-Sport wirkt nicht durch einzelne Termine, sondern durch wiederholte, systematische Reize.
Der menschliche Körper – insbesondere Muskulatur, Sehnen, Gelenke und das Nervensystem – lebt von Adaptation:
  • Reize setzen einen Lern- und Anpassungsprozess in Gang
  • der Körper reagiert auf Belastung mit Verbesserung
  • bleibt der nächste Reiz aus, geht dieser Effekt wieder verloren

In der Sport- und Trainingswissenschaft wird dieses Prinzip unter anderem durch das Modell der Superkompensation beschrieben.
Vereinfacht gesagt:

  • Ein Trainingsreiz belastet die Muskulatur
  • In der Erholungsphase passt sich der Körper an

Beim nächsten, zeitnahen Reiz verbessert sich die Leistungsfähigkeit

👉 Voraussetzung: Die Reize müssen regelmäßig und in sinnvollen Intervallen erfolgen.

Warum längere Pausen den Reha-Effekt verhindern

Bleiben Trainingsreize zu lange aus, kann der Körper:
  • keine stabile Anpassung entwickeln
  • nicht nachhaltig lernen
  • nicht gezielt regenerieren oder kräftigen
Studien und trainingswissenschaftliche Modelle zeigen, dass bereits nach wenigen Tagen ohne erneuten Reiz begonnene Anpassungen wieder abgebaut werden können. Statt Fortschritt entsteht dann ein Zustand zwischen Belastung und Rückfall.

Dieses Prinzip lässt sich auch mit dem Gesundheits-Krankheits-Kontinuum erklären:

Verbesserung entsteht, wenn zeitnah und wiederkehrend an der Gesundheit gearbeitet wird – nicht durch lange Unterbrechungen.

Unsere ergänzende Regelung zur regelmäßigen Teilnahme

Neben den gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben verfolgen wir ein weiteres Ziel:

Möglichst vielen Menschen zeitnah Zugang zu wirksamem Reha-Sport zu ermöglichen.
Aktuell stehen bei uns über 100 Personen auf der Warteliste, die:
  • akute Beschwerden haben
  • gezielt an Schmerzen und Einschränkungen arbeiten möchten
  • ärztlich Reha-Sport empfohlen bekommen haben
Aus diesem Grund gilt bei uns folgende Regelung:
  • Einzelne Fehltermine sind nachvollziehbar und unproblematisch
  • Zwei Fehltermine sind in der Regel unbedenklich
Ab der dritten unbegründeten Fehl­einheit – häufig verbunden mit Unterbrechungen von mehreren Wochen – behalten wir uns vor, den Reha-Sport-Platz neu zu vergeben
Dies geschieht nicht aus formalen Gründen, sondern weil:
  • der notwendige Trainingsreiz nicht mehr sinnvoll gesetzt wird
  • der Reha-Zweck nicht mehr erreicht werden kann
  • gleichzeitig andere Hilfesuchende dringend auf einen Platz warten

Unser Anspruch: fair, sinnvoll und nachvollziehbar

Uns ist wichtig:
  • individuelle Lebenssituationen zu berücksichtigen
  • medizinische Hintergründe einzubeziehen
  • Reha-Sport wirksam und zielgerichtet umzusetzen
Sprechen Sie uns bei Unsicherheiten jederzeit an.
Gemeinsam finden wir eine Lösung, die medizinisch sinnvoll, menschlich fair und organisatorisch transparent ist.

Hinweis

Diese Regelungen orientieren sich an den geltenden Rahmenvereinbarungen zum Rehabilitationssport sowie an sportwissenschaftlichen und medizinischen Erkenntnissen zur Trainings- und Anpassungslehre.

 Transparenz und Ziel dieser Regelungen

Diese Regelungen sollen:
  • Klarheit schaffen
  • Missverständnisse vermeiden
  • eine faire Platzvergabe ermöglichen
  • und eine wirksame und strukturierte Rehasport-Maßnahme für alle sichern
Grundlage ist die geltende Rahmenvereinbarung zum Rehasport und Funktionstraining: siehe PDF

Automatische Einverständniserklärung

Die zugrunde liegenden gesetzlichen Regelungen ergeben sich aus der „Gemeinsamen Erklärung zur regelmäßigen Teilnahme am Rehasport“ gemäß vdek und DBS. Mit der Unterschrift unter die Einwilligungserklärung bzw. die Rehasport-Regelungen bestätigt der Teilnehmende, dass das "Beratungsprotokoll" des BRSNW zur Kenntnis genommen wurde,

eine entsprechende Aufklärung erfolgt ist und die dort beschriebenen Regelungen akzeptiert werden. (siehe PDF)

Hier finden Sie die Kurzform dieser Seite, wenn Sie es eilig haben. 

Hier können Sie die Anmerkungen vom vdek und DBS lesen.

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