Regelungen zur Teilnahme am Rehasport
(Information für Rehasport-Mitglieder)
Diese Regelungen stellen unsere verbindliche Ausarbeitung zur Teilnahme am Rehasport dar. Sie ergänzen die Rahmenvereinbarung zum Rehasport und Funktionstraining und dienen dazu für alle Teilnehmenden klare, transparente und nachvollziehbare Strukturen zu schaffen.
Freiwilligkeit und Ziel des Rehasports
Die Teilnahme am Rehasport ist freiwillig und nicht vertraglich verpflichtend. Gleichzeitig handelt es sich um eine ergebnisorientierte rehabilitative Maßnahme, deren Wirksamkeit eine regelmäßige Teilnahme voraussetzt. Die Notwendigkeit der Regelmäßigkeit ergibt sich aus der Rahmenvereinbarung der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) in Verbindung mit den Vorgaben der vdek
(siehe „Gemeinsame Erklärung zur regelmäßigen Teilnahme am Rehabilitationssport“, Anlage 2).
Regelmäßige Teilnahme als Voraussetzung
Ziel des Rehasports ist es, gesundheitliche Ressourcen zu stärken, die Teilhabe zu fördern und Hilfe zur Selbsthilfe zu ermöglichen. Diese Ziele können nur bei regelmäßiger Teilnahme erreicht werden. Daher gilt:
- Der Rehasport ist auf Kontinuität ausgelegt
- Wiederholtes oder unbegründetes Fehlen (2x im kurzen Zeitraum) beeinträchtigt den Maßnahmeerfolg und die Gruppenstruktur.
Fehlzeiten und begründete Abwesenheit
Unterbrechungen der Teilnahme sollen auf begründete Ausnahmefälle beschränkt bleiben (z. B. Krankheit, medizinische Behandlungen, Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalte). Begründete Fehlzeiten müssen immer schriftlich gemeldet werden, entweder:
👉 Telefonische Abmeldungen werden nicht berücksichtigt. Eine nachhaltige, strukturierte und nachvollziehbare Organisation ist ausschließlich schriftlich bzw. per E-Mail möglich.
Umgang mit wiederholtem Fehlen und Warteliste
Der Rehasport findet in festen Gruppen statt. Um allen Teilnehmenden eine faire und wirksame Maßnahme zu ermöglichen, gelten folgende Grundsätze:
- Wiederholtes unentschuldigtes Fehlen kann zum Verlust des festen Gruppenplatzes führen
- Bei bestehender Warteliste behalten wir uns vor, Plätze neu zu vergeben
Ziel ist es, Rehasport-Plätze den Personen zur Verfügung zu stellen, die regelmäßig teilnehmen können. Diese Regelung dient der Qualität der Maßnahme, der Gruppendynamik und der Gleichbehandlung aller Teilnehmenden.
Beendigung des Rehasports durch den Anbieter
Bei einer nicht begründeten oder dauerhaft unregelmäßigen Teilnahme ist der Leistungserbringer berechtigt, den Rehasport vorzeitig zu beenden und den zuständigen Rehabilitationsträger entsprechend zu informieren. Dies entspricht den Vorgaben der Rahmenvereinbarung (Anlage 2) und erfolgt nicht willkürlich, sondern ausschließlich auf Grundlage der Teilnahmeentwicklung.
Transparenz und Ziel dieser Regelungen
Diese Regelungen sollen:
- Klarheit schaffen
- Missverständnisse vermeiden
- eine faire Platzvergabe ermöglichen
- und eine wirksame, strukturierte Rehasport-Maßnahme für alle sichern
Grundlage ist die geltende Rahmenvereinbarung zum Rehasport und Funktionstraining: siehe PDF
Automatische Einverständniserklärung
Die zugrunde liegenden gesetzlichen Regelungen ergeben sich aus der „Gemeinsamen Erklärung zur regelmäßigen Teilnahme am Rehasport“ gemäß vdek und DBS. Mit der Unterschrift unter die Einwilligungserklärung bzw. die Rehasport-Regelungen bestätigt der Teilnehmende, dass das "Beratungsprotokoll" des BRSNW zur Kenntnis genommen wurde,
eine entsprechende Aufklärung erfolgt ist und die dort beschriebenen Regelungen akzeptiert werden. (siehe PDF)
Team Rehasport Köln Kalk bei den Healthengineers