Rehasport – Teilnahme kurz erklärt
Der Rehasport ist freiwillig und nicht verpflichtend. Für eine wirksame und ergebnisorientierte Maßnahme ist jedoch eine regelmäßige Teilnahme erforderlich. Diese Regelmäßigkeit wird durch die vdek-/DBS-Rahmenvereinbarung vorgegeben.
- Begründete Fehlzeiten (z. B. Krankheit, Urlaub, Klinikaufenthalt)
→ nur schriftlich
→ per E-Mail an: info@reha-sport-koeln.de oder schriftlich am Empfang
- Telefonische Abmeldungen werden nicht berücksichtigt, da eine nachhaltige und strukturierte Organisation ausschließlich schriftlich erfolgt.
- Bis zu 2 unentschuldigte Fehltermine sind möglich. Danach erfolgt bei Wiederteilnahme eine Neueinordnung über die Warteliste.
- Menschen mit chronischen Erkrankungen sind von dieser Begrenzung ausgenommen.
- Diese Seite ist eine Kurzfassung. Die vollständigen Regelungen und die rechtliche Grundlage finden Sie hier:
👉 Ausführliche Rehasport-Regelungen & Gemeinsame Erklärung (vdek / DBS)