Informationen für Ärztinnen und Ärzte - Rehasport
Rechtssichere Verordnung, klare Abläufe und praktische Entlastung im Versorgungsalltag
Einordnung: Rehasport als ärztlich verordnete Kassenleistung
Rechtliche Grundlagen des Rehasports
Gesetzliche Verankerung
- SGB IX – Rehabilitation und Teilhabe
- § 64 SGB IX (früher § 44)
- Ergänzend: Rahmenvereinbarung Rehabilitationssport (2022)
Rehasport ist damit ausdrücklich eine Leistung zur:
- Teilhabe am Arbeitsleben
- Teilhabe am gesellschaftlichen Leben
- Förderung der Selbsthilfe
Die Verordnung erfolgt als vertragsärztliche Leistung, jedoch:
- nicht fachgebunden
- nicht budgetbelastend
- nicht an eine bestimmte Disziplin gekoppelt
➡️ Alle gesetzlich Versicherten haben grundsätzlich Anspruch auf Rehasport.
Rehasport ist budgetneutral für Ärzt:innen
Ein häufiger Irrtum im Praxisalltag:
Rehasport belastet nicht das Heilmittelbudget.
Wichtig für Ihre Verordnung:
- Rehasport zählt nicht zu Physiotherapie, Krankengymnastik oder Ergotherapie
- Kein Abzug vom ärztlichen Heilmittelbudget
- Verordnung durch kassenärztlich tätige Ärzt:innen möglich Kostenträger:
- Gesetzliche Krankenkasse
- Rentenversicherung (je nach Fall) ➡️ Budgetneutral für Arzt und Patient.
Ablauf der Rehasport-Verordnung
So läuft der Prozess ab:
1. Ärztliche Verordnung
- Reha-Sport wird indikationsbezogen ausgestelltSo läuft der Prozess strukturiert ab:
2. Prüfung & Bestätigung durch uns
- Wir prüfen die formalen Voraussetzungen
- Die Verordnung wird von uns abgestempelt
3. Genehmigung durch den Kostenträger
- Patient:in reicht die Verordnung bei Krankenkasse oder Rentenkasse ein
4. Start des Rehasports
- Nach Genehmigung erfolgt die Anmeldung & Terminierung
👉 Details zum organisatorischen Ablauf finden Patient:innen auf unserer Seite: „Rehasport – Start & Ablauf“
Wer darf Rehasport verordnen?
- eine Augenärztin
- ein Hausarzt
- eine Internistin
- ein HNO-Arzt
Bedeutung für die Praxis
Dauer und Umfang der Reha-Sport-Verordnung
Übliche Verordnungszeiträume:
- 18 Monate → meist 50 Übungseinheiten, bei uns für Gymnastik
- 36 Monate → bis zu 120 Einheiten
(mit medizinischer Begründung erforderlich)
In der Praxis wird überwiegend der 18-Monats-Zeitraum gewählt.
Was leistet Rehasport konkret?
Die fünf zentralen motorischen Fähigkeiten:
- Koordination
- Kraft
- Beweglichkeit
- Ausdauer
- Schnelligkeit
Zusätzlich fördern wir:
- Grobmotorik & Feinmotorik
- Stabilisation
- Mobilität
Ziele des Rehasports aus medizinischer Sicht
Rehasport verfolgt klare, praxisrelevante Ziele:
Förderung der Selbstständigkeit
- Schmerzreduktion
- Sturzprophylaxe
- Muskelaufbau & Kräftigung
Besonders auffällig:
Der Aspekt Muskelaufbau und Kräftigung trifft in unserer Erfahrung auf nahezu alle Teilnehmenden zu – unabhängig von Diagnose oder Alter.
Entlastung für den ärztlichen Alltag
- Übernahme der praktischen Anleitung
- Strukturierte Bewegungseinheiten in Gruppen
- Qualifizierte Übungsleiter:innen
- Kontinuierliche Betreuung über Monate
Übungskatalog und Bewegungsprogramme für Patient:innen
- Kraft
- Koordination
- Beweglichkeit
- Ausdauer
- Stabilisation
Die Übungseinheiten sind indikationsbezogen aufgebaut und berücksichtigen typische Beschwerdebilder im orthopädischen, neurologischen und internistischen Bereich.
Beispiel Übung bei Arthrose
Beispiel Übung bei Morbus Scheuermann
Hier sind auch Übungen für den Rücken zu finden.
Qualität und Nachvollziehbarkeit
Alle Bewegungsprogramme orientieren sich an:
den gesetzlichen Vorgaben des Rehabilitationssports
der aktuellen Rahmenvereinbarung (2022)
qualifizierter Anleitung durch ausgebildete Übungsleiter:innen
Ärzt:innen können bei Bedarf:
Einblick in beispielhafte Übungskataloge erhalten
strukturierte Bewegungsabläufe zur Einsicht anfordern
sich über Inhalte und Belastungssteuerung informieren
Ziel ist Transparenz und fachlicher Austausch.
Kontakt für Übungsmaterial
Gerne stellen wir auf Anfrage:
- indikationsbezogene Übungsauszüge
- beispielhafte Trainingsstrukturen
- Einblicke in Bewegungsprogramme
zur Verfügung.
Alle Übungen sind von der Zentralen Prüfstelle für Prävention genehmigt
Alle gewählten Übungen sind zudem
- qualitätsgeprüft
- zugelassen und
- bis 2029 zertifiziert
Zusammenarbeit & Kontakt für Ärzt:innen
Gerne stehen wir für Rückfragen, Abläufe oder organisatorische Abstimmungen zur Verfügung.
Kontakt für Ärzt:innen:
📧 E-Mail
📞 Telefon: 0221 423 26 750
Auf Wunsch stellen wir auch Informationsmaterial für Ihre Praxis bereit.
Mehr Informationen und unsere Internet Präsenz finden Sie unter Rehasport Köln.
Häufige Fragen zum Rehasport für Ärztinnen und Ärzte
Wer darf Rehasport verordnen?
Rehasport darf von jeder zugelassenen Vertragsärztin und jedem zugelassenen Vertragsarzt verordnet werden. Eine Facharztbindung besteht nicht. Entscheidend ist die medizinische Indikation, nicht die Fachrichtung.
Ist Rehasport budgetrelevant für Ärztinnen und Ärzte?
Nein. Rehasport ist keine Heilmittelverordnung und belastet nicht das ärztliche Heilmittelbudget. Die Kosten werden vom zuständigen Kostenträger übernommen.
Welche Kostenträger übernehmen Rehasport?
Je nach Fall übernehmen:
- Gesetzliche Krankenkassen
- Rentenversicherungsträger
Die Genehmigung erfolgt nach Einreichung der ärztlichen Verordnung durch den Versicherten.
Wie lange kann Rehasport verordnet werden?
In der Regel wird Rehasport für 18 Monate mit etwa 50 Übungseinheiten verordnet. In begründeten Fällen sind bis zu 36 Monate mit bis zu 120 Einheiten möglich.
Muss die Fachrichtung zur Diagnose passen?
Nein. Auch wenn beispielsweise eine orthopädische Indikation vorliegt, kann die Verordnung durch jede zugelassene Vertragsärztin oder jeden zugelassenen Vertragsarzt erfolgen – unabhängig von der eigenen Fachrichtung.
Was ist das Ziel von Rehasport?
Ziel ist die Förderung der Selbstständigkeit, Schmerzreduktion, Stabilisierung, Muskelaufbau und die Verbesserung motorischer Fähigkeiten wie Kraft, Koordination, Beweglichkeit und Ausdauer.
Was unterscheidet Rehasport von Physiotherapie oder Krankengymnastik?
Können Ärztinnen und Ärzte Übungsmaterial einsehen?
Wie läuft der organisatorische Ablauf nach Verordnung ab?
Nach ärztlicher Verordnung wird die Verordnung durch uns geprüft und abgestempelt. Der Patient reicht sie beim Kostenträger ein. Nach Genehmigung beginnt der Rehasport.