Rehasport Köln
Mehr Lebensqualität durch Kräftigung, Schmerzreduktion und Stabilität

Rehasport für Menschen mit Behinderung in Köln

Viele Menschen mit einer Behinderung fragen sich, ob Rehasport für sie geeignet ist und ob sie willkommen sind.
Oft bestehen Unsicherheiten: Bin ich gemeint? Kann ich teilnehmen? Ist das Angebot auf meine Situation abgestimmt?
Rehasport richtet sich an Menschen mit oder mit drohender Behinderung sowie an Menschen mit chronischen Erkrankungen – immer auf Grundlage einer ärztlichen Empfehlung. Ziel ist es, Bewegung wieder möglich zu machen, Teilhabe zu fördern und den Alltag aktiv zu unterstützen.
Diese Seite soll Orientierung geben und zeigen, wie Rehasport auch bei unterschiedlichen Einschränkungen sinnvoll eingebunden werden kann.

Rehasport & Teilhabe (Inklusion) – eine grundlegende Einordnung

Rehasport ist eine anerkannte Maßnahme zur Unterstützung der gesundheitlichen Teilhabe.
Er verfolgt keinen therapeutischen Behandlungsansatz, sondern bietet angeleitete, strukturierte Bewegung in der Gruppe.
Entscheidend ist dabei nicht die Bezeichnung einer Behinderung, sondern:
  • die individuelle Ausgangslage
  • die ärztliche Einschätzung
  • die Möglichkeit, regelmäßig an Bewegung teilzunehmen

Rehasport kann helfen, vorhandene Fähigkeiten zu erhalten, Bewegungsabläufe zu stabilisieren und Sicherheit im Alltag zurückzugewinnen. Die Teilnahme erfolgt ausschließlich mit einer ärztlichen Rehasport-Verordnung.

Für wen Rehasport mit Behinderung infrage kommen kann

Menschen mit Behinderung haben sehr unterschiedliche Voraussetzungen.
Manche Einschränkungen sind sichtbar, andere nicht. Manche bestehen seit vielen Jahren, andere sind neu hinzugekommen.
Rehasport kann grundsätzlich infrage kommen, wenn:
  • eine ärztliche Empfehlung vorliegt
  • Bewegung medizinisch befürwortet wird
  • eine Teilnahme organisatorisch möglich ist

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über häufige Ausgangslagen, bei denen Rehasport in Betracht gezogen wird.

Inklusiver Rehasport – Bewegung für Menschen mit und ohne Behinderung 


Rehasport richtet sich an Menschen mit Behinderung, mit drohender Behinderung sowie an Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen, die sich im Übergang zwischen Gesundheit und Erkrankung befinden. 
In der Praxis bedeutet das: Rehasport ist kein Angebot ausschließlich für schwer betroffene Menschen, sondern ein Bewegungsangebot für sehr unterschiedliche Ausgangslagen.
Viele Teilnehmende kommen mit akuten Beschwerden, etwa Nacken- oder Rückenschmerzen und erleben nach einiger Zeit eine deutliche Verbesserung. Andere leben dauerhaft mit Einschränkungen oder befinden sich in einem gesundheitlichen Zustand, der langfristig zu einer Behinderung führen kann.
Inklusiver Rehasport beschreibt genau dieses gemeinsame Umfeld:
Menschen mit und ohne Behinderung nehmen gemeinsam an Bewegung teil – strukturiert, angeleitet und auf Grundlage einer ärztlichen Empfehlung.
Im Mittelpunkt stehen Teilhabe, gegenseitiger Respekt und die Möglichkeit, Bewegung unabhängig vom individuellen Gesundheitsstatus zu erleben.

Überleitung zu den konkreten Einschränkungen
Im Folgenden stellen wir beispielhaft verschiedene Ausgangslagen vor, bei denen Reha-Sport infrage kommen kann. Entscheidend ist dabei stets die ärztliche Einschätzung und nicht die Bezeichnung einer Einschränkung.


Rehasport für Menschen mit Sehbehinderung

Auch bei einer Sehbehinderung kann Rehasport möglich sein.
Dazu zählen sowohl eine eingeschränkte Sehfähigkeit als auch Blindheit.
Im Vordergrund stehen:
  • klare Strukturen
  • wiederkehrende Abläufe
  • sichere Orientierung im Bewegungsraum

Rehasport kann dabei helfen, Bewegung wieder aktiv wahrzunehmen und Vertrauen in den eigenen Körper zu stärken – sofern eine ärztliche Empfehlung vorliegt.

Rehasport für Menschen mit Hörbehinderung

Menschen mit Hörbehinderung oder Gehörlosigkeit können am Rehasport teilnehmen, wenn der behandelnde Arzt dies befürwortet.
Feste Abläufe, visuelle Orientierung und strukturierte Übungsformen unterstützen eine sichere Teilnahme.
Auch hier gilt: Entscheidend ist nicht die Einschränkung selbst, sondern die ärztliche Einschätzung.

Rehasport für Menschen mit Sprachbehinderung - Gebärdensprache

Eine Sprachbehinderung schließt Rehasport nicht grundsätzlich aus.
Wiederholende Bewegungsabläufe, klare Strukturen und ein ruhiger Rahmen können die Teilnahme erleichtern.
Rehasport kann helfen, Bewegung als festen Bestandteil des Alltags zu integrieren – immer auf Grundlage einer ärztlichen Rehasport-Verordnung. 

Wir möchten offen und transparent darauf hinweisen, dass der Rehasport aktuell nicht mit Gebärdensprache angeboten wird.
Viele Teilnehmende mit einer Sprachbehinderung können den Übungsanleitungen in den Gymnastik-Einheiten dennoch gut folgen, da die Übungen überwiegend vorgemacht, wiederholt und strukturiert angeleitet werden. Klare Abläufe und feste Übungsformen unterstützen das Verständnis zusätzlich.

Rehasport für Menschen mit geistiger oder seelischer Behinderung

Auch Menschen mit geistiger oder seelischer Behinderung können Rehasport in Anspruch nehmen, wenn eine ärztliche Empfehlung vorliegt.
Im Mittelpunkt stehen.
  • einfache, nachvollziehbare Bewegungsformen
  • feste Routinen
  • ein geschützter Rahmen

Rehasport kann dabei unterstützen, Bewegungserfahrungen zu sammeln und Teilhabe zu fördern.

Voraussetzungen für die Teilnahme am Rehasport

Die Teilnahme in unserem Rehasport setzt eine ärztliche Rehasport-Verordnung voraus. Der behandelnde Arzt entscheidet, ob orthopädischer Rehasport als unterstützende Maßnahme geeignet ist.
Eine Aufnahme erfolgt nicht eigenständig, sondern immer auf Grundlage dieser ärztlichen Einschätzung.

Wie läuft der Rehasport bei uns ab?

Der Einstieg in den Rehasport erfolgt strukturiert und nachvollziehbar.
Informationen zu Ablauf, Organisation und Teilnahme finden Sie auf unseren weiteren Seiten:

So erhalten Sie einen umfassenden Überblick über alle relevanten Schritte.

Wichtiger Hinweis zum Rehasport mit Behinderung & Inklusion

Wir bieten keinen spezialisierten Behindertensport und keine therapeutischen Behandlungen an.
Der Rehasport erfolgt im Rahmen des zugelassenen orthopädischen Rehasports und ausschließlich mit ärztlicher Verordnung.

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