Folgeverordnung Rehasport – ist das möglich und wie oft?
Kurz erklärt:
Eine Folgeverordnung für Rehasport ist möglich, wenn weiterhin medizinischer Bedarf besteht. Es gibt keine feste Höchstgrenze. Entscheidend sind der aktuelle Zustand, die ärztliche Begründung und die Prüfung durch die Krankenkasse.
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Viele Teilnehmende fragen sich nach Abschluss ihres Rehasports, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Folgeverordnung möglich ist. Diese Seite erklärt verständlich, wie Rehasport-Verordnungen geregelt sind, was Krankenkassen prüfen und welche Rolle die ärztliche Begründung spielt.
Was bedeutet eine Folgeverordnung im Rehasport?
Was ist mit „Folgeverordnung“ überhaupt gemeint?
Eine Folgeverordnung bezeichnet eine weitere ärztliche Verordnung für Rehasport, nachdem eine vorherige Maßnahme abgeschlossen wurde. Sie ist keine automatische Verlängerung, sondern eine erneute medizinische Einschätzung.
Ist Rehasport grundsätzlich zeitlich begrenzt?
Rehasport ist als zeitlich begrenzte Maßnahme angelegt. Ziel ist es, Menschen zu stabilisieren, zu befähigen und wieder eigenständiger in Bewegung zu bringen. Dennoch kann eine Fortführung medizinisch sinnvoll sein.
Wann ist eine Folgeverordnung für Rehasport möglich?
Gibt es ein Recht auf eine Folgeverordnung?
Nein. Eine Folgeverordnung ist möglich, aber kein Anspruch. Sie setzt voraus, dass weiterhin medizinischer Bedarf besteht und dies ärztlich begründet wird.
Welche Kriterien sind für eine Folgeverordnung entscheidend?
Entscheidend ist nicht allein die ursprüngliche Diagnose, sondern der aktuelle funktionelle Zustand. Dazu zählen zum Beispiel eingeschränkte Belastbarkeit, fehlende Stabilität oder ein erhöhtes Rückfallrisiko.
Wie oft kann Rehasport verordnet werden?
Wie viele Einheiten umfasst eine Rehasport-Verordnung?
Eine Erstverordnung umfasst in der Regel 50 Übungseinheiten innerhalb eines festgelegten Zeitraums. Folgeverordnungen können ebenfalls eine vergleichbare Anzahl umfassen, abhängig vom Einzelfall.
Wie oft kann eine Folgeverordnung für Rehasport ausgestellt werden?
Eine feste Begrenzung gibt es nicht. Rehasport kann erneut verordnet werden, wenn der Arzt einen weiteren Bedarf sieht und die Krankenkasse zustimmt. Jede Folgeverordnung wird individuell geprüft.
Gibt es eine gesetzliche Höchstgrenze für Folgeverordnungen?
Nein. Es existiert keine fest definierte maximale Anzahl an Rehasport-Verordnungen. Jede weitere Verordnung wird individuell geprüft.
Welche Rolle spielt die Krankenkasse bei der Folgeverordnung?
Prüft die Krankenkasse jede Folgeverordnung?
Ja. Krankenkassen prüfen Folgeverordnungen insbesondere darauf, ob die medizinische Notwendigkeit weiterhin gegeben ist und ob die Maßnahme ihrem Zweck entspricht.
Was bedeutet eine Ablehnung durch die Krankenkasse?
Eine Ablehnung bedeutet nicht, dass Bewegung oder Training nicht mehr sinnvoll ist. Sie betrifft ausschließlich die Kostenübernahme im Rahmen des Rehasports.
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Welche Begründung braucht eine Folgeverordnung für Rehasport?
Welche Begründung akzeptieren Krankenkassen bei einer Folgeverordnung?
Reicht die ursprüngliche Diagnose aus?
In der Regel nicht. Für eine Folgeverordnung ist eine aktuelle ärztliche Einschätzung erforderlich, die den weiteren Bedarf nachvollziehbar darstellt.
Was kann Teil der ärztlichen Begründung sein?
Zum Beispiel anhaltende Einschränkungen, fehlende Belastbarkeit, funktionelle Defizite oder das Risiko einer Verschlechterung ohne begleitete Bewegung.
Kann eine Verlängerung beantragt werden?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen kann der Rehasport verlängert werden, wie z. B.
- bei Ausfall durch den Anbieter (Krankheit oder Schließung),
- bei einem Kuraufenthalt oder
- ein ausreichend trifftiger Grund für die Krankenversicherung zur Unterbrechung des Rehasports.
Was passiert nach Abschluss des Rehasports?
Ist Rehasport als Dauerlösung gedacht?
Nein. Rehasport soll Menschen befähigen, langfristig selbstständig aktiv zu bleiben. Er ersetzt keine dauerhafte Therapie, sondern unterstützt den Übergang in eigenverantwortliche Bewegung.
Weitere hilfreiche und nützliche Informationen finden Sie auf unserer zentralen Aufklärungsseite über weitere Schritte nach dem Rehasport unter https://praeventionskurse-gesundheit.de
Warum ist diese Einordnung wichtig?
Weil sie hilft, realistische Erwartungen zu entwickeln und Entscheidungen besser zu verstehen – unabhängig davon, ob eine Folgeverordnung genehmigt wird oder nicht.
Wer sich grundsätzlich über Rehasport informieren möchte, findet hier eine verständliche Übersicht zum Ablauf und zur Krankenkassenleistung: Rehasport verständlich erklärt
Wie kannst du dich individuell informieren?
Wenn du Rehasport vor Ort umsetzen möchtest, findest du hier weitere Informationen:
Bei individuellen Fragen kann auch ein kurzes persönliches Gespräch helfen


